I
1. Der Jugendfeuerwehr Oberwil können Jungen und Mädchen (Einwohner von Oberwil)
zwischen 12 und 18 Jahre beitreten.
2. Die Jugendfeuerwehr Oberwil ist Bestandteil der Feuerwehr Oberwil.
Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Richtlinien selbstständig.
Die durch das Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberwil begründeten Rechte und Pflichten
gelten im übertragenen Sinn auch für die Jugendfeuerwehr.
II
1. Die Jugendfeuerwehr Oberwil will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer
Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu
verantwortungsbewussten Feuerwehrmännern/frauen fördern.
Diese Zielsetzungen dienen insbesondere:
• Ausbildung in den Grundbegriffen der Feuerwehr
• Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe
• Förderung des sozialen Engagement
• Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Besichtigungen etc.
2. Hierzu wird in der Regel 10x pro Jahr (monatlich), jeweils an einem Samstagvormittag, eine
feuerwehrtechnische Übung durchgeführt. Eine Übung dauert 3 Stunden und wird von
mindestens einer Pause unterbrochen. Es fällt keine Übung auf die Schulferien.
3. Zusätzlich zu den feuerwehrtechnischen Übungen, können weitere Freizeitaktivitäten
angeboten werden.
4. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der
obenstehenden Ziele und Aufgaben selbstständig.
III
1. Die persönliche Ausrüstung wird von der Feuerwehr zur Verfügung gestellt.
2. Die Jugendlichen verpflichten sich das ihnen zur Verfügung gestellte Material,
wie z.B. die Kleidung, Ausbildungsunterlagen, pfleglich zu behandeln, sauber zu halten,
und nach dem Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr zurückzugeben.