Die Aufgabe der Feuerwehr besteht darin, bei Ereignissen wie Bränden, Unwettern, technischen Defekten und Havarien Leben zu retten (Menschen und Tiere) und Schäden zu begrenzen. Als Ersteinsatzmittel ist die Feuerwehr jederzeit einsatzbereit. Zwischen dem Eingang eines Notrufs («Telefon 112») und dem Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort vergehen nur wenige Minuten.
Die Feuerwehr Oberwil hat einen Sollbestand von 55 Feuerwehrleuten. In einer Agglomerationsgemeinde wie Oberwil, zu der neben Wohngebieten auch landwirtschaftliche Anbauflächen, Waldstücke, Industrie- & Gewerbezonen und wichtige Verkehrsachsen gehören, muss die Feuerwehr auf eine Vielzahl verschiedener Schadenereignisse vorbereitet sein (vom Waldbrand bis zum Chemieunfall). Die Mehrheit der in Oberwil denkbaren Schadenereignisse kann die Feuerwehr Oberwil - dank der ihr zur Verfügung stehenden modernen technischen Hilfsmittel und dank der guten und breit gefächerten Ausbildung der Feuerwehrleute - selbstständig bewältigen (allenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Sanität). Bei Ereignissen, deren Ausmass die (personellen und/oder gerätetechnischen) Mittel der Feuerwehr Oberwil übersteigt, kann bei anderen Einsatzorganisationen (z.B. Berufsfeuerwehr Basel) Unterstützung angefordert werden.
Die Feuerwehr Oberwil ist eine «freiwillige» (d.h.: keine Berufs-) Feuerwehr. Für alle Angehörigen der Feuerwehr Oberwil, selbst für den Kommandanten, ist der Feuerwehrdienst eine nebenamtliche Tätigkeit. Mit anderen Worten: Jede/r Angehörige der Feuerwehr Oberwil investiert einen Teil seiner/ihrer Freizeit in den Feuerwehrdienst und erhält dafür eine finanzielle Entschädigung. Dass der Feuerwehrdienst in Oberwil «freiwillig» ist, bedeutet aber nicht, dass keine Dienstpflicht besteht.
Jede/r Einwohner/in von Oberwil im Alter von 21 bis 42 Jahren ist feuerwehrdienstpflichtig. Diese Dienstpflicht kann auf zwei Arten erfüllt werden: Entweder man leistet aktiven Feuerwehrdienst, oder man zahlt die Feuerwehr-Ersatzabgabe.
Bei den meisten Feuerwehreinsätzen trägt die Gemeinde die Kosten. Bei folgenden Einsatzarten werden die Einsatzkosten in der Regel dem/der Verursacher/in resp. dem/der Eigentümer/in des Schadenobjekts in Rechnung gestellt (d.h. nicht von der Gemeinde getragen): Ölwehr, Leitungsbrüche im Gebäudeinnern, Beseitigung von Bienen- und Wespennestern, BMA-Einsätze, Dienstleistungen bei Veranstaltungen und Grossanlässen, freiwillige Einsätze. Wenn eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bzw. eine grobfahrlässige oder sogar vorsätzliche Schadenverursachung vorliegt, können die Einsatzkosten bei allen (und nicht nur bei den oben erwähnten Einsatzarten) auf den/die Verantwortliche/n überwälzt werden.