Feuerwehr Oberwil
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Feuerwehr
Allgemeines

Die Aufgabe der Feuerwehr besteht darin, bei Ereignissen wie Bränden, Unwettern, technischen Defekten und Havarien Leben zu retten (Menschen und Tiere) und Schäden zu begrenzen. Als Ersteinsatzmittel ist die Feuerwehr jederzeit einsatzbereit. Zwischen dem Eingang eines Notrufs («Telefon 112») und dem Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort vergehen nur wenige Minuten.

Einsatzmittel und Einsatzspektrum

Die Feuerwehr Oberwil hat einen Sollbestand von 55 Feuerwehrleuten. In einer Agglomerationsgemeinde wie Oberwil, zu der neben Wohngebieten auch landwirtschaftliche Anbauflächen, Waldstücke, Industrie- & Gewerbezonen und wichtige Verkehrsachsen gehören, muss die Feuerwehr auf eine Vielzahl verschiedener Schadenereignisse vorbereitet sein (vom Waldbrand bis zum Chemieunfall). Die Mehrheit der in Oberwil denkbaren Schadenereignisse kann die Feuerwehr Oberwil - dank der ihr zur Verfügung stehenden modernen technischen Hilfsmittel und dank der guten und breit gefächerten Ausbildung der Feuerwehrleute - selbstständig bewältigen (allenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Sanität). Bei Ereignissen, deren Ausmass die (personellen und/oder gerätetechnischen) Mittel der Feuerwehr Oberwil übersteigt, kann bei anderen Einsatzorganisationen (z.B. Berufsfeuerwehr Basel) Unterstützung angefordert werden.

Freiwilliger Feuerwehrdienst

Die Feuerwehr Oberwil ist eine «freiwillige» (d.h.: keine Berufs-) Feuerwehr. Für alle Angehörigen der Feuerwehr Oberwil, selbst für den Kommandanten, ist der Feuerwehrdienst eine nebenamtliche Tätigkeit. Mit anderen Worten: Jede/r Angehörige der Feuerwehr Oberwil investiert einen Teil seiner/ihrer Freizeit in den Feuerwehrdienst und erhält dafür eine finanzielle Entschädigung. Dass der Feuerwehrdienst in Oberwil «freiwillig» ist, bedeutet aber nicht, dass keine Dienstpflicht besteht.

Dienstpflicht

Jede/r Einwohner/in von Oberwil im Alter von 21 bis 42 Jahren ist feuerwehrdienstpflichtig. Diese Dienstpflicht kann auf zwei Arten erfüllt werden: Entweder man leistet aktiven Feuerwehrdienst, oder man zahlt die Feuerwehr-Ersatzabgabe.

Kostentragung (Einsatzkosten)

Bei den meisten Feuerwehreinsätzen trägt die Gemeinde die Kosten. Bei folgenden Einsatzarten werden die Einsatzkosten in der Regel dem/der Verursacher/in resp. dem/der Eigentümer/in des Schadenobjekts in Rechnung gestellt (d.h. nicht von der Gemeinde getragen): Ölwehr, Leitungsbrüche im Gebäudeinnern, Beseitigung von Bienen- und Wespennestern, BMA-Einsätze, Dienstleistungen bei Veranstaltungen und Grossanlässen, freiwillige Einsätze. Wenn eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bzw. eine grobfahrlässige oder sogar vorsätzliche Schadenverursachung vorliegt, können die Einsatzkosten bei allen (und nicht nur bei den oben erwähnten Einsatzarten) auf den/die Verantwortliche/n überwälzt werden.

Bild
Kommando
Foto von Paul Hauptmann
Paul Hauptmann
Kommandant
Foto von Markus Stich
Markus Stich
Kommandant Stv.
Foto von Hannes Hager
Hannes Hager
Adjutant
Stab
Foto von Giampietro Fruccio
Giampietro Fruccio
Chef Motorfahrer
Foto von Patrick Rodoni
Patrick Rodoni
Chef Motorfahrer Stv.
Foto von Philip Helbling
Philip Helbling
Feldweibel
Foto von Michael Binggeli
Michael Binggeli
Fourier
Zugführer
Foto von Thomas Kurmann
Thomas Kurmann
Zugführer Zug 1
Foto von Florian Zahn
Florian Zahn
Zugführer Zug 2
Foto von Sandro Plüss
Sandro Plüss
Zugführer Zug 3
Mannschaft
Mannschaftsbild
Rundgang
Ausrüstung
Foto von Brandschutz
Brandschutz
Foto von Atemschutz
Atemschutz