Engagiert. Motiviert. Einsatzbereit.
Die Feuerwehr Oberwil ist eine freiwillige Feuerwehr mit rund 60 Angehörigen im Alter von 18 bis 45 Jahren. Wir sind rund um die Uhr einsatzbereit – bei Bränden, Unfällen, Sturmschäden, Überschwemmungen und vielem mehr. Im Ernstfall sind wir innerhalb weniger Minuten vor Ort und leisten professionelle Hilfe für die Bevölkerung.
Um unsere Einsatzbereitschaft langfristig sicherzustellen, sind wir auf motivierte neue Feuerwehrleute angewiesen. Egal ob du schon lange in Oberwil wohnst oder erst kürzlich zugezogen bist – bei uns bist du willkommen.

Wie komme ich zur Feuerwehr?
Personen mit Wohnsitz in Oberwil werden im Kalenderjahr ihres 20. Geburtstags zu einer obligatorischen Rekrutierungsveranstaltung eingeladen. Diese findet jeweils im Herbst statt und beinhaltet einen Informationsabend sowie praktische Vorführungen und eine Besichtigung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge. So erhältst du einen direkten Einblick in den Feuerwehralltag.
Zugezogene unter 35 Jahren werden ebenfalls zur Rekrutierung eingeladen. Wer älter ist und Interesse hat, kann sich jederzeit direkt bei uns melden – auch wer bereits an einer früheren Rekrutierung teilgenommen hat.
Was erwartet die Feuerwehr von mir?
Wir erwarten von unseren Mitgliedern:
- Regelmässige Teilnahme an Übungen und Einsätzen
- Bereitschaft für Aus- und Weiterbildungen
- Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein
- Motivation, Teamfähigkeit und Offenheit gegenüber neuen Herausforderungen

Das bringt dir der Feuerwehrdienst
Der Feuerwehrdienst bietet dir weit mehr als «nur» Brandbekämpfung. Du wirst Teil eines eingespielten Teams und profitierst auf vielen Ebenen:
- Sinnvoller Beitrag: Du leistest einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft und hilfst Menschen in Notsituationen.
- Praxisnahe Ausbildung: Du lernst Führung, Teamarbeit und Erste Hilfe – Fähigkeiten, die auch im Alltag und Beruf nützlich sind.
- Spannende Einblicke: Brandbekämpfung, technische Rettung, Pionierdienst und vieles mehr – Erfahrungen, die du sonst nirgends machst.
- Finanzielle Entschädigung: Du erhältst Sold für jede Stunde Feuerwehrdienst und bist von der Ersatzabgabe befreit.
- Top-Ausrüstung: Du erhältst eine vollständige persönliche Ausrüstung (Helm, Einsatzjacke, Hose, Handschuhe und mehr).
- Kameradschaft: Du lernst tolle Menschen kennen und erlebst echten Zusammenhalt – bei Übungen, Einsätzen und geselligen Anlässen.

Neu zugezogen? Du passt zu uns!
Man muss nicht seit Generationen in Oberwil wohnen, um bei uns mitzumachen. Rund die Hälfte unserer Angehörigen sind zugezogen – viele gerade deshalb, weil die Feuerwehr eine grossartige Möglichkeit ist, am neuen Wohnort Kontakte zu knüpfen und Teil der Gemeinschaft zu werden.
Bei uns zählt nicht, woher du kommst, sondern dass du motiviert bist und anpacken willst. Du wirst schnell merken: Die Feuerwehr verbindet – über Herkunft, Beruf und Alter hinweg.
Noch keine 18?
Jugendliche sind in unserer Jugendfeuerwehr jederzeit herzlich willkommen. Dort lernst du das Feuerwehrhandwerk von Grund auf kennen und kannst später nahtlos in den aktiven Dienst übertreten. Aktiven Feuerwehrdienst dürfen aber nur Erwachsene leisten.

Häufig gestellte Fragen
«Freiwillig» – was heisst das?
Der Feuerwehrdienst ist für alle Angehörigen, selbst für den Kommandanten, eine nebenamtliche Tätigkeit. Du investierst einen Teil deiner Freizeit für die Sicherheit deiner Gemeinde. Trotzdem besteht eine gesetzliche Dienstpflicht.
Was bedeutet die Dienstpflicht?
Bis zum 31. Dezember 2026 sind Personen mit Wohnsitz in Oberwil im Alter von 21 bis 42 Jahren feuerwehrdienstpflichtig. Die Pflicht kann durch persönlichen Feuerwehrdienst oder durch Zahlung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe erfüllt werden. Die Ersatzabgabe beträgt aktuell 0,32 Prozent des steuerbaren Einkommens.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten die neue Altersgrenze und die weiter unten beschriebenen Ansätze gemäss dem neuen Feuerwehrreglement.
Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrdienstpflicht und aktivem Feuerwehrdienst?
Die Feuerwehrdienstpflicht wird durch das Feuerwehrreglement der Gemeinde Oberwil geregelt. Persönlichen Feuerwehrdienst leistet, wer in die Feuerwehr aufgenommen wurde und aktiv an Ausbildung, Übungen und Einsätzen teilnimmt. Wer feuerwehrdienstpflichtig ist, aber keinen persönlichen Feuerwehrdienst leistet, bezahlt grundsätzlich die Feuerwehrpflichtersatzabgabe.
Kann ich vor dem 21. Altersjahr in die aktive Feuerwehr eintreten?
Ja. Im Einvernehmen mit der Feuerwehrkommission können Personen zwischen 18 und 21 Jahren in die aktive Feuerwehr aufgenommen werden. Dies ist ein freiwilliger Eintritt und unabhängig vom Beginn der gesetzlichen Feuerwehrdienstpflicht. Für Mitglieder der Jugendfeuerwehr ist ab 18 Jahren ein Übertritt in die aktive Feuerwehr möglich.
Was ist die Feuerwehrpflichtersatzabgabe und wer muss sie bezahlen?
Feuerwehrdienstpflichtige Personen, die keinen persönlichen Feuerwehrdienst in einer vom Kanton anerkannten Feuerwehrorganisation leisten, bezahlen eine jährliche Feuerwehrpflichtersatzabgabe.
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Ersatzabgabe in Oberwil 3 Prozent der Staatssteuer, mindestens CHF 200 und höchstens CHF 1'000 pro Person und Jahr. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gelten mindestens CHF 400 und höchstens CHF 2'000.
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe wird von der Gemeinde Oberwil verwaltet und erhoben, nicht von der Feuerwehr Oberwil. Fragen zur persönlichen Abgabepflicht oder Berechnung beantwortet die Gemeindeverwaltung Oberwil.
Hinweis bis 31. Dezember 2026: Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen.
Wer ist von der Feuerwehrpflichtersatzabgabe befreit?
Ab dem 1. Januar 2027 können gemäss dem neuen Feuerwehrreglement folgende Personen von der Feuerwehrpflichtersatzabgabe befreit werden:
- Feuerwehrdienstpflichtige, die mit einer Ehepartnerin, einem Ehepartner, einer eingetragenen Partnerin oder einem eingetragenen Partner im gleichen Haushalt leben und diese Person aktiven Feuerwehrdienst bei der Feuerwehr Oberwil oder einer anderen vom Kanton anerkannten Feuerwehr leistet.
- Personen, die aus geistigen oder körperlichen Gründen dauerhaft keinen persönlichen Feuerwehrdienst leisten können, für ihren Unterhalt nicht selbst aufkommen können und eine Invalidenrente beziehen. Für diese Befreiung ist ein Gesuch erforderlich.
- Angehörige der Feuerwehr, die unterjährig austreten, können für das Austrittsjahr ein schriftliches Befreiungsgesuch stellen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 60 Prozent der obligatorischen Übungen besucht und damit die persönliche Dienstpflicht erfüllt haben. Das Gesuch muss bis Ende des Kalenderjahres eingereicht werden.
- In besonderen Fällen kann die Gemeindeverwaltung weitere Personen ganz oder teilweise von der Ersatzabgabe befreien.
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe wird von der Gemeinde Oberwil verwaltet. Die Gemeindeverwaltung beurteilt verbindlich, ob im Einzelfall eine Abgabepflicht oder eine Befreiung besteht. Die Feuerwehr Oberwil ist dafür nicht zuständig.
Hinweis bis 31. Dezember 2026: Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen.
Wer verwaltet die Feuerwehrpflichtersatzabgabe?
Die Feuerwehrpflichtersatzabgabe wird von der Gemeinde Oberwil verwaltet und erhoben. Die Gemeindeverwaltung beurteilt die Abgabepflicht, die Berechnung und eine mögliche Befreiung. Die Feuerwehr Oberwil ist dafür nicht zuständig.
Bin ich körperlich geeignet?
Vor Beginn der Ausbildung klärt eine ärztliche Untersuchung ab, ob du die körperlichen Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst erfüllst. Du musst kein Spitzensportler sein – eine normale körperliche Fitness reicht aus.
Muss ich Schweizerin oder Schweizer sein?
Nein! Die Dienstpflicht gilt für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil – unabhängig der Nationalität. Einzige Voraussetzung: Du verstehst Schweizerdeutsch und kannst dich auf Deutsch verständigen, damit die Kommunikation im Einsatz sichergestellt ist.
Welche Vorkenntnisse brauche ich?
Keine! Die Grundausbildung dauert 2–3 Jahre und beginnt bei Null. Du wirst Schritt für Schritt in alle Bereiche eingeführt – von der Brandbekämpfung über die technische Rettung bis hin zum Sanitätsdienst.
Bin ich versichert?
Ja. Alle Feuerwehrleute sind während des Dienstes umfassend versichert – auch für den Fall, dass die Nichtberufs-Unfallversicherung nicht greift.
Was bringt es finanziell?
Du erhältst für jede Stunde Feuerwehrdienst einen Sold von CHF 25.– bis CHF 40.–, je nach Ausbildungsstand und Art des Einsatzes. Zusätzlich entfällt für dich die jährliche Ersatzabgabe.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
- Erstes Feuerwehrjahr: ca. 12–15 Übungen (rund 60 Stunden)
- Zweites Jahr: zusätzlich ein fünftägiger Ausbildungskurs
- Danach: regelmässige Übungen und die Möglichkeit einer Kaderfunktion mit vielfältiger Weiterbildung
- Alarmeinsätze: erfahrungsgemäss ca. 5–10 pro Jahr (ohne Kaderfunktion)
Die Übungen finden in der Regel abends oder an Samstagen statt und werden rechtzeitig kommuniziert.

Interesse geweckt?
Melde dich bei uns – wir freuen uns auf dich!
- Feuerwehr Oberwil: mail@feuerwehr-oberwil.ch
- Jugendfeuerwehr: jugendfeuerwehr@feuerwehr-oberwil.ch
Weiterführende Links
- Feuerwehr Oberwil – Erfahre mehr über unsere Organisation und Einsätze
- Jugendfeuerwehr – Informationen für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren
- Feuerwehrreglement – Gesetzliche Grundlagen der Feuerwehr Oberwil

